Inhalt dieses Artikels
1Die Grundregel: Ja, aber...
Grundsätzlich dürfen Mieter das Schloss ihrer Wohnungstür austauschen. Das Mietrecht gibt Mietern das Recht auf Privatsphäre. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um keinen Ärger mit dem Vermieter zu bekommen.
2Was Sie beachten müssen
Beim Schlosswechsel in der Mietwohnung gelten folgende Regeln:
- Das alte Schloss muss aufbewahrt werden
- Beim Auszug muss der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden
- Der Vermieter muss nicht vorher gefragt werden (aber informieren ist höflich)
- Die Kosten trägt der Mieter
- Bei Schließanlagen: Unbedingt vorher Vermieter fragen!
3Sonderfall Schließanlage
Wenn Ihre Wohnung Teil einer Schließanlage ist (ein Schlüssel für Haustür und Wohnungstür), dürfen Sie das Schloss NICHT eigenmächtig wechseln. Hier ist die Genehmigung des Vermieters zwingend erforderlich. Ein falscher Zylinder kann die gesamte Anlage unbrauchbar machen.
4Wann ein Schlosswechsel sinnvoll ist
Es gibt gute Gründe für einen Schlosswechsel:
- Beim Einzug: Sie wissen nicht, wer noch einen Schlüssel hat
- Nach Schlüsselverlust: Sicherheitsrisiko minimieren
- Nach Trennung: Ex-Partner hat noch einen Schlüssel
- Upgrade auf Sicherheitsschloss
- Bei beschädigtem oder defektem Schloss
5Wann der Vermieter zahlen muss
In bestimmten Fällen muss der Vermieter die Kosten für den Schlosswechsel übernehmen:
- Wenn das Schloss defekt ist (normaler Verschleiß)
- Nach einem Einbruch (oft auch Hausratversicherung)
- Wenn der Vermieter den Schlüssel verloren hat
- Wenn die Sicherheit objektiv nicht gewährleistet ist
6Der Vermieter wechselt eigenmächtig das Schloss
Darf der Vermieter Ihr Schloss austauschen und Sie aussperren? Nein! Das ist verbotene Eigenmacht und strafbar. Selbst bei Mietrückständen darf der Vermieter Sie nicht aussperren. In diesem Fall: Polizei rufen und Anwalt kontaktieren.
7Praktische Tipps für Mieter
So vermeiden Sie Probleme:
- Informieren Sie den Vermieter schriftlich über den Wechsel
- Bewahren Sie das alte Schloss sicher auf
- Dokumentieren Sie den Zustand vorher und nachher
- Beauftragen Sie einen seriösen Schlüsseldienst
- Heben Sie die Rechnung für eventuelle Rückfragen auf
Häufige Fragen
Muss ich meinen Vermieter informieren, wenn ich das Schloss wechsle?
Rechtlich nicht, aber es ist ratsam. Eine kurze schriftliche Info verhindert Missverständnisse und zeigt guten Willen.
Muss ich dem Vermieter einen Schlüssel geben?
Nein. Der Vermieter hat kein Recht auf einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung. Für Notfälle können Sie einen Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegen.
Was passiert, wenn ich das alte Schloss nicht mehr habe beim Auszug?
Dann müssen Sie ein neues, gleichwertiges Schloss einbauen oder die Kosten für den Einbau durch den Vermieter tragen. Bewahren Sie das alte Schloss daher gut auf.